l) Sichtweise des Kontrahenten / Beteiligten ansprechen
Auch in dieser Unterphase geht der Sprechstein in der gewohnten Weise von Person zu Person. Doch sollen nun keine Fragen gestellt werden, sondern es sind die vermutliche Sichtweise und Bewertung des Kontrahenten des Ratsuchenden zu formulieren. Dabei ist darauf zu achten, daß diese in wörtlicher Rede und im Indikativ Präsens formuliert werden. Selbstverständlich ist diese Unterphase nur dann angemessen, wenn an der Problematik andere Personen als mögliche Kontrahenten beteiligt sind. Die Ratgeber brauchen sich nicht auf einen Kontrahenten zu einigen. Das bedeutet, daß unter Umständen die Sichtweisen von mehreren Personen zur Sprache kommen können. Wichtig ist allein, daß nicht über die Kontrahenten, sondern direkt aus ihrer (vermuteten) Perspektive gesprochen wird.
(zitiert aus: Jörg Schlee. Veränderung Subjektiver Theorien durch Kollegiale Beratung und Supervision (KoBeSu). S. 165)