i) Die sechs Fragen stellen
In dieser Unterphase können/sollen dem Ratsuchenden folgende 6 Fragen gestellt werden: “Was fühlst Du? Was willst Du? Was tust Du? Was vermeidest Du? Was erwartest Du? Was befürchtest Du?”
Jedes Gruppenmitglied stellt immer nur eine Frage. Es ist in der Auswahl der Frage völlig frei. Dadurch ergeben sich bei den Fragen insgesamt unterschiedliche Folgen und Häufungen. Die Bezugspunkte für die Fragen bzw. die Antworten wählt sich der Ratsuchenden selbst aus. Diese sechs Fragen können den Ratsuchenden sehr stark mit eigenen Unklarheiten konfrontieren. Sie können ihn treiben – um in einem Bild zu sprechen – wie sechs Hunde einen Hasen hetzen. Daher muß die Chairperson vor Beginn der Fragen den Ratsuchenden nochmals an die Störungskarte erinnern. Diese ist sofort umzudrehen, wenn die psychische Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Ferner bittet die Chairperson die anderen Gruppenmitglieder darum, in dieser Runde das Tempo durch kleine Pausen zwischen den Fragen etwas zu verlangsamen. Alles andere verläuft in dem bereits beschriebenen Ritual. Doch soll gerade bei dieser Phase nochmals die Wichtigkeit der anteilnehmenden Resonanz auf die Antworten hervorgehoben werden.
(zitiert aus: Jörg Schlee. Veränderung Subjektiver Theorien durch Kollegiale Beratung und Supervision (KoBeSu). S. 164)